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Betina Graf Über uns

Sicher unterwegs als Radfahrer - 15 Tipps für den Stadtverkehr

Die Straßenverkehrsordnung und das damit verbundene Fahreignungsregister (FAER) gelten nicht nur für Fahrer eines Kraftfahrzeugs. Auch Radfahrer müssen sich daran halten und bei Verstößen mit einem Bußgeld rechnen. Je nach Schwere des Vergehens drohen zusätzlich Punkte in Flensburg oder gar der Entzug des Führerscheins. Besonders streng wird unter anderem durchgegriffen, wenn Radler eine rote Ampel überqueren. „Ist die Lichtanlage während des Vergehens schon länger als eine Sekunde rot, droht 100 Euro Bußgeld und 1 Punkt“, heißt es unter

https://www.bussgeldkatalog.net/fahrrad/, einem Informationsportal rund um Bußgeldkatalog, StVO und Co. Das Portal hat verschiedene Verstöße aufgeführt und die Konsequenzen für Radfahrer erläutert. Gewarnt wird auch vor dem Überqueren eines geschlossenen Bahnübergangs, was nach aktuellem Bußgeldkatalog 350 Euro Strafe nach sich zieht.

2. Verkehrssicherheit gewährleisten

Radler müssen außerdem dafür sorgen, dass ihr Drahtesel der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) entspricht. Einige wesentliche Ausrüstungsteile, die an einem Rad nie fehlen dürfen:

Mit dem Einhalten der Straßenverkehrsordnung ist es hinsichtlich der Sicherheit längst nicht getan.

  • 2 rutschfeste Pedalen inklusive Rückstrahlern
  • 2 unabhängig voneinander agierende Bremsen
  • 1 helltönende Klingel
  • Reflektoren an jedem Rad (2 Speichenreflektoren oder Reflektorstreifen)
  • 1 weißer Frontscheinwerfer
  • 1 weißer Reflektor vorne
  • 1 rotes Rücklicht
  • 1 roter Rückstrahler
Ob Leuchten und Reflektoren für den Straßenverkehr zugelassen sind, lässt sich am Prüfzeichen des Kraftfahrt-Bundesamtes erkennen. Es ist an einer Wellenlinie zu erkennen, die vor dem Buchstaben K platziert ist, welcher wiederum von einer Zahl (Zulassungsnummer) begleitet wird.